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Neue Geldwäsche-Bekämpfung hat sich bewährt

Glücksspiel im Internet sowie in Spielbanken und Spielotheken geraten immer wieder in den Verruf, einen guten Nährboden für Geldwäsche darzustellen und diesen teilweise auch auszunutzen. Kommt es allerdings tatsächlich zu Geldwäsche, ist dies meist nur der Anfang einiger kriminellen Machenschaften, welche in Deutschland keineswegs geduldet werden. Nicht umsonst finden solche Geschäfte nachgewiesen meist hinter verschlossenen Ladentüren oder im Hinterzimmer von Bars und Spielhallen statt.

Finanzunternehmen werden sensibler

Seit dem Jahr 2008 ist deutsche Regierung daher hinterher, solche Straftaten mit deutlich mehr Einsatz zu verfolgen. Man rief unter anderem jegliche Finanzunternehmen auf, aufmerksamer und viel sensibler zu kontrollieren. Banken, Finanzdienstleister und Versicherer sind dazu veranlasst, jegliche Unregelmäßigkeiten zu melden. Sobald eine Geldtransaktion außer der Reihe getätigt wird bzw. nicht als normal einzustufen ist, soll diese dem Bundeskriminalamt gemeldet werden.

Das Bundeskriminalamt ist selbstverständlich ebenfalls dazu angewiesen, jedem Verdacht nachzugehen. So kam es, dass im Jahr 2008 nur halb so viele Meldungen abgegeben worden sind, wie im Jahr 2012. Laut offiziellen Meldungen wurden im Jahr 2012 über 14.000 Anträge auf einen Verdacht von Geldwäsche beim BKA abgegeben.

Keine Verdachtsäußerungen von Glücksspiel-Anbietern

Insgesamt waren es im Jahr 2008 ganz konkret 7.349 Meldungen und im Jahr 2012 bereits 14.361. Dass die Anzahl der illegalen Aktionen derartig schnell zugenommen hat, wird von Experten ausgeschlossen. Die Bekämpfung der Geldwäsche hätte wirklich Fortschritte im Bereich der Meldungen gemacht. Dass die Finanzunternehmen sensibler arbeiten, sehe man dann Zahlen wunderbar.

Laut dem Bericht des Bundesfinanzministeriums würden die meisten illegalen Aktionen über Kreditinstitute laufen. Demnach würden viele Kriminelle einfach eine Kreditkarte beantragen und diese dann überreizen. Bei Zahlungseinzug und anschließender Nachverfolgung ist der Besitzer des Kontos nicht auffindbar, oder es wurde gar ein falscher Name angeben. Die zweitmeisten Meldungen erhält das zuständige Amt von Banken, die ihre Transaktionen überwachen müssen.

Die sensiblen Anzeigen haben zwar auch zur Folge, dass einige Ermittlungen ins Leere laufen und es sich nur um eine legale außergewöhnliche Transaktion handelt, die Verschärfung des Gesetzes habe sich dennoch bewährt. Theoretisch sind auch Steuerberater, Spielbanken und Glücksspiel-Anbieter angehalten, sich bei einem Verdacht zu melden. Aus den genannten Institutionen kamen allerdings nur 128 Anzeigen im Jahr 2012 und Glücksspiel-Anbieter haben sich nicht einmal zu Wort gemeldet, so das Ministerium.