Anklage gegen Ex-DFB-Funktionäre
Die Ex-DFB-Funktionäre der Fußball-WM 2006 stehen vor Gericht. Die Schweizer Bundesanwaltschaft erhebt gegen die Macher der Weltmeisterschaft Anklage. Der Grund: Geldhinterziehung und arglistige Täuschung.

WM-Skandal -Schweiz klagt Ex-DFB-Chefs Niersbach und Zwanziger an.
Zwanziger weißt Anschuldigungen von sich
Theo Zwanziger ist wütend über das Verhalten der Schweizer Bundesanwaltschaft. Der Ex-DFB-Präsident wies zudem die Anschuldigungen von sich und kommentierte die Klage mit heftigen Worten: „Diese Schweizer Kampagne ist bösartig und desolat. Sie wird total scheitern. Denn ich habe mir nichts vorzuwerfen. Diese Ermittler sind unfähig. Sie knallen mit dem Kopf gegen die Wand. Und wer gewinnt, dass ist natürlich die Wand. Das Ganze wird als Justizskandal aufgebauscht, dabei lässt sich den Beschuldigten kein vorwerfbares Verhalten nachweisen. Dem 77-jährigen Ex-Generalsekretär Horst R. Schmidt erreichte die Nachricht über die Anklage im Urlaub. Er äußerte sich zurückhaltender: „Mich überrascht es nicht, dass es zur Anklage kommt. Allerdings bin ich überrascht, was in der Schweiz alles abläuft.“ Ins Detail wollte Schmidt allerdings nicht gehen.
Die Schweizer Bundesanwaltschaft eröffnete das Verfahren gegen die genannten Beschuldigten bereits im November 2015. Bis Ende April nächsten Jahres muss ein erstes Urteil des in Bellinzona befindlichen Bundesstrafgerichts vorliegen. Sonst verjährt die Anklage. Welche Strafen den angeklagten Ex-DFB-Funktionären drohen, ist derzeit nicht bekannt. Vorgeworfen wird ihnen Betrug und Betrug in Mittäterschaft sowie Beihilfe zum Betrug.
Zahlungen wegen angeblichem Kulturprogramm
Konkret handelt es sich um 6,7 Millionen Euro. Diese Summe wurde 2005 vom WM-Organisationskomitee zum Weltverband FIFA und anschließend an den ehemaligen Adidas-Chef Robert Louis-Dreyfus überwiesen. Diese Summe floss drei Jahre zuvor als Vorleistung von Louis-Dreyfus und Beckenbauer und an den damaligen Skandalfunktionär der FIFA, Mohamed bin Hammam, der sich in Katar befindet. Für die Überweisung täuschten die WM-Funktionäre einen Zweck vor, der als WM-Kulturprogramm bezeichnet wurde. Durch diese Verschleierung war die Summe für den DFB steuermindernd. Nun ermittelt die deutsche Staatsanwaltschaft wegen möglicher Steuerhinterziehung. Das Landgericht Frankfurt hatte allerdings im Oktober 2018 ein Hauptverfahren abgelehnt. Für das Trio Niersbach, Zwanziger und Schmidt war das ein juristischer Erfolg. Die Staatsanwaltschaft hatte die drei ehemaligen Funktionäre und Organisatoren der WM wegen möglicher Steuerhinterziehung angeklagt. Durch Angabe einer falschen Steuererklärung für 2006 hätten sie unter anderem Gewerbe-, Körperschafts- und Umsatzsteuer von insgesamt mehr als 13,7 Millionen Euro hinterzogen.