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Anklage gegen Ex-DFB-Funktionäre

Die Ex-DFB-Funktionäre der Fußball-WM 2006 stehen vor Gericht. Die Schweizer Bundesanwaltschaft erhebt gegen die Macher der Weltmeisterschaft Anklage. Der Grund: Geldhinterziehung und arglistige Täuschung.

Ex-DFB-Chefs Niersbach und Zwanziger

WM-Skandal -Schweiz klagt Ex-DFB-Chefs Niersbach und Zwanziger an.

Die Bundesanwaltschaft der Schweiz hat gegen die ehemaligen Organisatoren der Weltmeisterschaft in Deutschland Anklage erhoben. Den Ex-DFB-Funktionären wird vorgeworfen, „vorsätzlich über den eigentlichen Zweck einer Summe in Höhe von 6,7 Millionen Euro getäuscht zu haben.“ Es handelt sich dabei um den ehemaligen DFB-Generalsekretär Horst R. Schmidt, die Ex-DFB-Präsidenten Wolfgang Niersbach sowie Theo Zwanziger und den früheren Generalsekretär der FIFA, Urs Linsi. Ebenso in den Fall verwickelt ist Franz Beckenbauer. Er ist sogar die zentrale Figur des Skandals. Der ehemalige Chef des Organisationskomitees wird allerdings ein separates Verfahren erhalten. Denn Beckenbauer ist in schlechter, gesundheitlicher Verfassung. An der Hauptverhandlung im Bundesstrafgericht kann er deshalb nicht teilnehmen. Wenn er Glück hat, wird sein Verfahren wegen Verjährung eingestellt.

Zwanziger weißt Anschuldigungen von sich

Theo Zwanziger ist wütend über das Verhalten der Schweizer Bundesanwaltschaft. Der Ex-DFB-Präsident wies zudem die Anschuldigungen von sich und kommentierte die Klage mit heftigen Worten: „Diese Schweizer Kampagne ist bösartig und desolat. Sie wird total scheitern. Denn ich habe mir nichts vorzuwerfen. Diese Ermittler sind unfähig. Sie knallen mit dem Kopf gegen die Wand. Und wer gewinnt, dass ist natürlich die Wand. Das Ganze wird als Justizskandal aufgebauscht, dabei lässt sich den Beschuldigten kein vorwerfbares Verhalten nachweisen. Dem 77-jährigen Ex-Generalsekretär Horst R. Schmidt erreichte die Nachricht über die Anklage im Urlaub. Er äußerte sich zurückhaltender: „Mich überrascht es nicht, dass es zur Anklage kommt. Allerdings bin ich überrascht, was in der Schweiz alles abläuft.“ Ins Detail wollte Schmidt allerdings nicht gehen.

Die Schweizer Bundesanwaltschaft eröffnete das Verfahren gegen die genannten Beschuldigten bereits im November 2015. Bis Ende April nächsten Jahres muss ein erstes Urteil des in Bellinzona befindlichen Bundesstrafgerichts vorliegen. Sonst verjährt die Anklage. Welche Strafen den angeklagten Ex-DFB-Funktionären drohen, ist derzeit nicht bekannt. Vorgeworfen wird ihnen Betrug und Betrug in Mittäterschaft sowie Beihilfe zum Betrug.

Zahlungen wegen angeblichem Kulturprogramm

Konkret handelt es sich um 6,7 Millionen Euro. Diese Summe wurde 2005 vom WM-Organisationskomitee zum Weltverband FIFA und anschließend an den ehemaligen Adidas-Chef Robert Louis-Dreyfus überwiesen. Diese Summe floss drei Jahre zuvor als Vorleistung von Louis-Dreyfus und Beckenbauer und an den damaligen Skandalfunktionär der FIFA, Mohamed bin Hammam, der sich in Katar befindet. Für die Überweisung täuschten die WM-Funktionäre einen Zweck vor, der als WM-Kulturprogramm bezeichnet wurde. Durch diese Verschleierung war die Summe für den DFB steuermindernd. Nun ermittelt die deutsche Staatsanwaltschaft wegen möglicher Steuerhinterziehung. Das Landgericht Frankfurt hatte allerdings im Oktober 2018 ein Hauptverfahren abgelehnt. Für das Trio Niersbach, Zwanziger und Schmidt war das ein juristischer Erfolg. Die Staatsanwaltschaft hatte die drei ehemaligen Funktionäre und Organisatoren der WM wegen möglicher Steuerhinterziehung angeklagt. Durch Angabe einer falschen Steuererklärung für 2006 hätten sie unter anderem Gewerbe-, Körperschafts- und Umsatzsteuer von insgesamt mehr als 13,7 Millionen Euro hinterzogen.